SEITE: 483 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Sachkundiger Asbest ASI nach TRGS 519 & Brandschutzbeauftragter (Tüv) & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676

Von Daniel Spitzer am 27.07.2024 09:05 Uhr


Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beschreibt in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ folgenden Aufgabenkatalog.

 


Diese Aufgaben hat ein Brandschutzbeauftragter


Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung

Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

Mitwirken bei der Ermittlung von Brand– und Explosionsgefahren

Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie

den Brandschutz betreffen

Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit

sie den Brandschutz betreffen

Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen

Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel

Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

Kontrollieren, dass Flucht- und RettungspläneFeuerwehrpläneAlarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken

Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen

Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)

Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege

Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden

Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen

Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.

Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen

Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)

Dokumentieren seiner Tätigkeiten im Brandschutz