Festbrennstoffe hoch im Kurs!
Der Einsatz fester Brennstoffe (Holz & Kohle) zur Erzeugung von Heizwärme hat in den letzten Jahren aufgrund steigender Energiepreise stetig zugenommen.
Um der damit einhergehenden Feinstaubbelastung entgegenzuwirken, unterliegen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe ab 4 KW Nennwärmeleistung der wiederkehrenden Überwachung nach § 15 1.BImSchV (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen - 1.BImSchV) alle 2 Jahre.
Die 1.BImSchV legt also Grenzwerte für die Staub - und CO Konzentration der Abgase von Festbrennstofffeuerstätten fest und fordert eine regelmäßige Überwachung dieser, die sogenannte Feststoffmessung.